Grillen auf dem Balkon

Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Mieter gegen Vermieter, Nachbar gegen Nachbar, WG Bewohner untereinander: Wenn es um das Grillen auf dem Balkon geht, gibt es häufig Streit. Darf man das? Wenn ja, wann, wie, und wie oft? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.

Viel Rauch um den Rauch

Die Temperaturen steigen, laue Abende locken nach draußen – es ist wieder Grillsaison. Doch nicht jeder hat ein Häuschen im Grünen, wo man ungestört im Garten grillen kann. Gerade in Städten ist der Balkon oftmals die einzige Möglichkeit, um etwas “Sommerfeeling” zu bekommen. Ein Grillabend gehört für viele dazu. Doch je enger die Platz- und Wohnverhältnisse, desto mehr werden die Mitmenschen in die Grillparty miteinbezogen – ob sie nun wollen oder nicht. Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick.

Was sagt der Mietvertrag?

Viele Vermieter legen mithilfe einer entsprechenden Klausel fest, ob auf dem Balkon Grillen erlaubt ist. Grundsätzlich darf man das. Doch Vorsicht: Es gibt zwei Ausnahmen.
1. Der Vermieter muss es vertraglich ausdrücklich untersagen.
Vor allem in eng bebauten Wohngegenden sind solche Klauseln im Vertrag nicht nur häufig, sondern laut Mieterschutzbund auch legitim.
2. Die Nachbarschaft darf nicht unzumutbar belästigt werden.
Dies trifft vor allem dann zu, wenn der Rauch vom Holzkohlegrill durch geöffnete Fenster ins Haus zieht. Das freigesetzte Kohlenmonoxid ist nicht nur lästig, sondern in geschlossenen Räumen sogar giftig. Auch wegen der Feuergefahr wird auf Balkonen häufig das Grillen im Mietvertrag oder per Hausordnung grundsätzlich verboten.

Grillen auf dem Balkon: Was sagt der Gesetzgeber?

Ein bundeseinheitliches Gesetz zum Thema “Grillen auf dem Balkon” gibt es bislang nicht. Die Regelungen sind Sache der Länder, bieten aber zumindest eine Orientierung. So hat beispielsweise ein Gericht in Bonn entschieden, dass von April bis September einmal im Monat auf dem Balkon gegrillt werden darf. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 48 Stunden vorher die Nachbarn informiert werden.
Und das ist sowieso immer die beste Empfehlung: Vorher Bescheid geben. Wer vorher miteinander redet, streitet hinterher auch weniger. Noch besser: Gleich mit einladen. Nachbarschaftspflege ist immer gut!

Tipp: Elektrogrill

Auch wenn manche Barbecue-Fans das echte Grill-Feeling oder den rauchigen Geschmack vermissen, für das Grillen auf dem Balkon ist ein Elektrogrill eine Alternative. Warum?
Minimale Rauchentwicklung: Rauch entsteht minimal bis gar nicht. Natürlich duftet das Grillgut immer noch lecker; daher ist auch mit so einem elektrischen Balkongrill etwas Rücksichtnahme geboten.
Gesünderes Schlemmen: Das Kohlenmonoxid, das beim Verglühen der Holzkohle freigesetzt wird, dringt auch in das Grillgut ein und kann sich negativ auf das Verdauungssystem auswirken. Hier punktet der Elektrogrill ebenfalls. Du schlemmst also gesünder.
Einfache Handhabung: Einschalten – fertig! Also kein nerviges Feuer machen; und die Aufheizphase ist so kurz, dass es nicht der Rede wert ist. Das Grillgut kann schnell auf den Rost gelegt werden. Die gleichbleibende Temperatur, die beliebig reguliert werden kann, ist ein weiterer Pluspunkt.
Bequeme Reinigung: Die Auffangschale für das Fett ist in den meisten Fällen spülmaschinentauglich.

Überzeugt? Unser Elektrogrill Test hilft Dir bei der Entscheidung!


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